Gasthaus zum Löwen

DENKMALGESCHÜTZTES GASTHAUS MIT BLICK AUFS KLOSTER

Das unter Denkmalschutz stehende Baudenkmal „Klosterstraße 14“ ist laut §12 DschG Baden-Württemberg ein Baudenkmal von besonderer Bedeutung. Zugleich ist es Teil der ehemaligen Prämonstratenser-Reichsabtei Mönchsroth und genießt daher den Ruf einer denkmalgeschützten Anlage von nationalem Rang.

Bei dem Gebäude in der Klosterstraße 14 handelt es sich um ein herrschaftliches massives 2-geschossiges Gebäude in zentraler Lage von Rot. Der ursprüngliche Kernbau stammt aus dem Jahre 1514, die baulichen Erweiterungen in südöstlicher Richtung stammen aus dem Jahre 1682.

In dem denkmalgeschützten Gebäude wurden auf 4 Ebenen (Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss 1 und Dachgeschoss 2) 7 qualitativ hochwertige altersgerechte und barrierefreie Wohnungen erschlossen, sowie eine allgemeine Arztpraxis. Sämtliche Wohnungen sind mit einem neu in das Gebäude eingebauten Aufzug erreichbar. Stellplätze bzw. Carports sind direkt vor dem Gebäude vorhanden. Für Lager- bzw. Stauflächen ist das großzügige Kellergewölbe bestens geeignet.

Der Umbau des bisher als Gastwirtschaft genutzten Gebäudes erfolgte komplett denkmalgerecht und unter Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten. So wurden z.B. neue moderne Isolierglasfenster eingesetzt und das Dach hat durch eine Dämmung einen entsprechenden Wärmeschutz erhalten. Ebenso wurden die Wandflächen und die Geschossdecken an die Ansprüche der neuen energetischen Anforderungen angepasst.

Gasthaus zum Löwen

Denkmalschutz
Fördermöglichkeiten
Baujahr: 1514
88430 Rot an der Rot
1 Gebäude
9 Wohneinheiten
762 m² Wohnfläche

Was leistet die JaKo Immobilien GmbH?

Wir kaufen Denkmalgebäude an, entwickeln sie weiter, realisieren die schlüsselfertige Bauausführung zum Festpreis und kümmern uns um die Haus- und Mietverwaltung.

Warum sollte ich in eine Denkmalimmobilie investieren?

Eine Investition in eine Immobilie mit Denkmalschutz kann in aller Regel zu 100% finanziert werden. Die Immobilie trägt sich dann selbst durch den Einkommensteuerrückfluss aus der Abschreibung und den Mieteinnahmen. Dadurch ist eine Vermögensbildung ohne Eigenkapitaleinsatz möglich.

Wie hoch sind die abschreibungsfähigen Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können?

Bei einer Vermietung kann der Eigentümer 100% der Sanierungssubstanz über 12 Jahre und 100% der Altbausubstanz über 40 bzw. 50 Jahre von der Steuer abschreiben.

Wurde das Gebäude bis zum Jahr 1924 erbaut, können jährlich 2,5% über insgesamt 40 Jahre abgeschrieben werden.

Wurde das Gebäude nach dem Jahr 1924 erbaut, können jährlich 2,0% über insgesamt 50 Jahre abgeschrieben werden.

Bei Eigennutzung kann der Eigentümer 90% der Sanierungssubstanz über 10 Jahre von der Steuer abschreiben. Die Altbausubstanz hingegen ist nicht absetzbar.

Was erwartet mich bei der Kontaktaufnahme?

Wir kontaktieren Sie je nach Wunsch telefonisch oder per E-Mail. Gerne laden wir Sie zu uns vor Ort ein! Sie erhalten  in jedem Fall umfassende Informationen über das Gebäude (Exposé) sowie eine Preisliste. Wir legen Ihnen ausführlich dar, wie die Denkmalabschreibung funktioniert und wie mit der Investition ein Gewinn erzielt werden kann.

JaKo Immobilien GmbH
Emishalden 1
88430 Rot an der Rot

Tel: 07568 . 96 06 0
info@jako-immobilen.de
www.jako-immobilien.de

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