Finanzierung – Sicher zur Denkmalimmobilie
JaKo Immobilien unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Denkmalimmobilie – ganz gleich ob Sie ihre Denkmalimmobilie wiederbeleben möchten oder ob Ihre Denkmalimmobilie nur etwas Erhaltungsaufwand benötigt.
✅Finanzierung von Wiederbelebung und Denkmalpflege: Wir begleiten Sie bei der Finanzierung Ihres Immobilienprojekts. Dabei unterstützen wir Sie aktiv bei der Beantragung von Fördermitteln und der Auswahl geeigneter Finanzierungsmodelle.
✅Sicherstellung der Finanzierbarkeit: Bereits in der Projektentwicklung achten wir darauf, dass Ihr Vorhaben auch finanziell realisierbar ist. Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit, stellen die Tragfähigkeit sicher und schaffen so eine solide Grundlage für Ihre Investition.
✅Bessere Konditionen: Durch unsere etablierten Partnerschaften mit Finanzierungsinstituten können wir für Sie besonders attraktive Konditionen erreichen – so profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen.
Individuelle Beratung & persönliche Begleitung
Jede Finanzierung ist so individuell wie das Objekt selbst. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen, beraten Sie transparent und begleiten Sie persönlich – vom Erstgespräch bis zur finalen Darlehenszusage.
Ihre steuerlichen Vorteile bei Denkmalimmobilien
Die Denkmalabschreibung ist eine besondere Art der steuerlichen Abschreibung, die in Deutschland für Gebäude gewährt wird, die unter Denkmalschutz stehen. Diese Abschreibung bietet Eigentümern beziehungsweise Käufern von denkmalgeschützten Gebäuden attraktive steuerliche Vorteile, um die oft höheren Kosten für die Erhaltung und Restaurierung dieser historischen Bauwerke auszugleichen. Die Regelungen zur Denkmalabschreibung sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert, insbesondere in den §§ 7i, 10f und 10g EStG.
Abschreibung für Vermieter (§ 7i EStG)
Eigentümer, die denkmalgeschützte Gebäude zu Wohnzwecken vermieten, können die Kosten für die Restaurierung zu 100 % wie folgt abschreiben:
- Die ersten 8 Jahre: jeweils 9% der Sanierungskosten (insgesamt 72%)
- Die weiteren 4 Jahre: jeweils 7% der Sanierungskosten (insgesamt 28%)
Abschreibung für Selbstnutzer (§ 10f EStG)
Eigentümer, die ein denkmalgeschütztes Gebäude selbst zu Wohnzwecken nutzen, können ebenfalls einen Teil der Sanierungskosten steuerlich geltend machen:
- 10 Jahre lang: jeweils 9% der Sanierungskosten (insgesamt 90%)
Jetzt Finanzierungsmöglichkeiten prüfen
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und erfahren Sie, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Denkmalimmobilie bestehen.
Alexander Schik
„Ich freue mich, Sie bei der Finanzierung Ihrer Denkmalimmobilie zu unterstützen und gemeinsam den besten Weg für Ihr Vorhaben zu finden!“